Digitaler Euro

Wird der digitale Euro einen Mehrwert für Banken und den deutschen Einzelhandel bieten?

Üblicherweise sind viele der Themen, die Branchenkenner als spannend ansehen, für einen Großteil der Gesellschaft absolut nicht von Interesse. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um ein nerdiges Payment Thema handelt, welches keine Schnittmenge mit dem Bereich Banking hat. Bei dem digitalen Euro, also der europäischen Zentralbankwährung oder auch als Central Bank Digital Currency („CBDC“) bezeichnet, handelt es sich jedoch nicht um ein solches Nischenthema, sondern um die Frage, ob neben dem Bargeld ein weiteres, gesetzliches und gänzlich digitales Zahlungsmittel zur Verfügung gestellt werden soll. Selbstverständlich besteht nun die Möglichkeit, einen weiteren Artikel darüber zu verfassen, aus welchen Gründen die Einführung des digitalen Euros sinnvoll oder nicht sinnvoll erscheint oder den aktuellen Stand der Entwicklung des Regelwerkes zusammenzufassen. Hierzu gibt es jedoch bereits zahlreiche Veröffentlichungen und die Inhalte sollten Ihnen als Rezipienten somit auf die eine oder andere Art und Weise bekannt sein.

Aus diesem Grund möchten wir einen anderen Ansatz wagen und uns mit der Fragestellung beschäftigen, welchen Einfluss der digitale Euro auf die deutschen Banken, abseits der prophezeiten Liquiditätsprobleme, resultierend aus dem Abwandern der Buchgeldeinlagen der Bank auf das digitaler Euro- Konto, haben kann. Ergänzend beleuchten wir ebenfalls den Einfluss auf den Einzelhandel sowie die Zahlungsverkehrsdienstleister, die für die erfolgreiche Einführung des digitalen Euros notwendig sind. Diese Überlegungen sind aus unserer Sicht besonders interessant, da die EZB und die deutsche Bankenlandschaft bis heute noch keine handfeste Daseinsberechtigung für diese Währung formuliert haben. Hiervon ausgenommen betrachten wir die ursprüngliche Intention des europäischen Gesetzgebers, sich vor dem zunehmenden Einfluss der Payment-Marktführern jenseits des Atlantiks, wie beispielsweise VISA oder Mastercard, abzugrenzen und dem Wunsch eines digitalen Europas.

Vor der Beantwortung dieser Fragestellung möchten wir dennoch kurz in das Thema einführen und erläutern, was es genau mit dem digitalen Euro auf sich hat und welche Teilnehmer von der Einführung betroffen sind.

 

Was ist ein digitaler Euro und was nicht?

Laut der EZB wäre der digitale Euro ein “elektronisches Zahlungsmittel, das allen Menschen kostenlos zur Verfügung steht. Wie Bargeld heute könnten Sie einen digitalen Euro überall im Euroraum nutzen, und er wäre sicher und privat.” Abgeleitet von dieser Definition, soll der digitale Euro ein gesetzliches Zahlungsmittel analog dem heutigen Bargeld – welches insbesondere in der deutschen Bevölkerung sehr beliebt ist – mit allen Vor- und Nachteilen sein. Um dies zu erfüllen, müssen Händler den digitalen Euro mit sehr wenigen Ausnahmen (Geschäfte, die heute keine Kartenzahlung akzeptieren, weniger als 2 Mio. EUR Umsatz generieren und weniger als 10 Mitarbeiter aufweisen) sowohl Online als auch Offline mithilfe einer Wallet-Lösung oder einer Karte akzeptieren.

 

Bei dem digitalen Euro handelt es sich nicht um Kryptowährung, welche laut BaFin als digitale Finanzinstrumente einzustufen sind und sowohl für Zahlungen als auch für Investition und Spekulation genutzt werden können. Kryptowährungen weisen abseits der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) ein geringes Maß an Regulierung auf, sind sehr volatil und verfügen nicht über eine Einlagensicherung, wodurch sie im Vergleich zu einer Central Bank Digital Currency wie dem digitalen Euro eher am risikoreichen Ende der Skala zu verorten sind. Transaktionen werden mithilfe dezentraler Autorisierungsmethoden durch Inanspruchnahme der Rechenleistung individueller Nutzer durchgeführt Der digitale Euro ist ausschließlich als Zahlungsmittel angedacht, welches auf einer zentralen Plattform namens digital Euro Service Platform („DESP“) autorisiert und laut aktueller Planung der EZB auf einer zentralisierten Blockchain gespeichert wird.

 

Wer ist von der Einführung eines Digitalen Euros betroffen?

Analog dem bekannten 4-Parteien Modell im Kreditkarten-Acquiring sieht auch der digitale Euro klare Teilnehmer und deren Aufgaben vor.

Die prominenteste Teilnehmerin am digitalen Euro ist die Europäische Zentralbank, welche die Regeln zur Teilnahme am digitalen Euro definiert und nimmt auf diesem Weg eine Rolle analog des European Payments Council (EPC) im SEPA-Scheme ein. Darüber hinaus stellt die EZB die Autorisierungsplattform (DESP) zur Verarbeitung der Transaktionen sowie die entsprechenden Schnittstellen für Banken und Dienstleister zur Verfügung.

Neben der EZB gibt es noch die Geschäftsbanken des Zahlenden (Payer) und des Zahlungsempfängers (Payee). Diese agieren als intermediär zwischen der EZB und den eigenen Kunden und übernehmen nach erfolgreicher Registrierung den KYC-/AML-Prozess im Auftrag der EZB und binden die Schnittstellen in ihre Kernbankensysteme, Zahlungsverkehrslogiken (Funding/Defunding/Waterfall (Reverse)) sowie Online-Banking Applikationen ein.

Auf der Akzeptanzseite positionieren sich die Dienstleister, zu denen Netzbetreiber, Acquirer und Payment Service Provider gehören, um die gesetzlich verpflichtende Annahme des digitalen Euros für die Händler vorzubereiten und die Akzeptanz nach Anbindung an die Autorisierungsplattform der EZB auf den Bestand der (virtuellen) Terminals auszurollen.

Das Augenmerk sollte jedoch auf dem Nutzer liegen, welcher die Lösung der EZB bzw. die in das Online-Banking eingebetteten Schnittstellen der EZB, schlussendlich nutzen soll, um der Zentralbankwährung zum Erfolg zu verhelfen.

 

Welchen Einfluss hat der digitale Euro auf die Teilnehmer in Deutschland?

Da der digitale Euro aktuell ausschließlich als Zahlungsmittel im Endkundensegment vorgesehen ist (Retail-CBDC) und den Massenzahlungsverkehr (Wholesale-CBDC) somit nicht berücksichtigt, hängt der Erfolg des digitalen Euros von den Verbrauchern ab. Abseits der Fieberträume mancher bankeninternen PR-Abteilungen wissen laut Bundesbank lediglich 43% der deutschen Bürger etwas mit dem Begriff digitaler Euro anzufangen. Beinahe 80 % einer repräsentativen Stichprobe der Bundesbank halten den digitalen Euro für nicht sinnvoll bzw. sprechen sich aktiv gegen die Nutzung aus und fürchten zudem durch den vermeintlichen Verlust der Anonymität dystopische Szenarien, welche an George Orwells “1984” erinnern. Anonymität und Datenschutz sind jedoch nur zwei Symptome, welche sinnbildlich für die Ablehnung deutscher Verbraucher gegenüber der digitalen Währung stehen und demonstrieren, dass der Wunsch bezüglich der Einführung des digitalen Euros eher politischer Natur ist und weniger vom eigentlichen Nutzer gefordert wird.

Die Folgen der Diskrepanz zwischen staatlichem Anwendungswunsch und dem Anforderungsprofil der Verbraucher werden anhand bereits existierender Lösungen verdeutlicht. Entgegen den Ambitionen nationaler Notenbanken weisen bereits etablierte CBDCs, wie die eNeira (Nigeria), der Jam-Dex (Jamaika) oder der Sand Dollar (Bahamas), eine sehr niedrige Nutzungs- und Akzeptanzrate auf. Gründe hierfür sind unter anderem fehlendes Vertrauen in die Regierung der Länder, die geringe Akzeptanz im Handel sowie die weit verbreitete Nutzung von alternativen Zahlungsmethoden, wie beispielweise Kryptowährungen. Mehrere Jahre nach der Einführung der CBDCs kann das Fazit gezogen werden, dass die geringe Verbreitung innerhalb der Bevölkerung darauf zurückzuführen ist, dass staatliche Lösungen für Probleme präsentiert wurden, die von den Bürgern nicht als Problem wahrgenommen wurden und tatsächlich existierende und adressierte Bedürfnisse nicht auf staatlicher Ebene bei der Konzeption der CBDCs Berücksichtigung fanden. Als Gegenbeispiel ist der chinesische e-yuan anzuführen, bei dem eine stetig wachsende Verbreitung unter Verbrauchern sowie Händlern zu verzeichnen ist. So wurde der Anwendungsbereich des e-yuan im Sommer 2023 erweitert, indem das Shanghai Clearing House, eine der chinesischen Zentralbank unterstellte Clearingstelle für Finanzdienstleistungen, mit dem Clearing und der Abrechnung des digitalen Yuan für den Rohstoffhandel begonnen hat und damit einen weiteren Schritt zur institutionellen Einführung der digitalen Währung der chinesischen Zentralbank vollzog.

Für den Fall, dass der digitale Euro innerhalb der europäischen Bevölkerung Anklang finden sollte, hätte dies vor dem Hintergrund, dass die Akzeptanz beim Händler nicht auf marktüblichen Kriterien, sondern auf der staatlichen Verpflichtung fußt, einen starken Einfluss auf das Geschäftsmodell der Banken. Dies kann eine mögliche Verlagerung der Transaktionszahlen hin zum digitalen Euro zur Folge haben, dessen Transaktionsverarbeitung für den Verbraucher kostenlos ist. Darüber hinaus verursacht die Akzeptanz des digitalen Euro Kosten, welche nur anteilig über ein Transaktionsentgelt des Payment-Dienstleisters refinanziert werden können.

Zunächst werden sich deutsche Banken mit ihrer neuen Rolle als verlängerter Arm der EZB arrangieren müssen, da Sie die KYC- und AML-Prozesse, basierend auf den Stammdaten aller Kunden mit einer bestehenden vertraglichen Beziehung, durchführen sollen. Trotz der Tatsache, dass die Bank diesen Prozess lediglich für die EZB ausführt, trägt sie nach aktuellem Wissensstand die entstehenden Investitionen für Personalaufbau sowie Aufwände für die Durchführung. Nachträglich kann der Verbraucher die digitaler Euro-Wallet per SEPA-Überweisung vom Girokonto befüllen und Salden über die EZB-App oder aber die per EZB-Schnittstelle in das Online-Banking der Hausbank übertragenen Informationen einsehen. Am POS und im E-Commerce wird mit der Wallet oder einer Karte bezahlt. Wer die Verpflichtungen des Issuing abseits der Processing-Dienstleistung übernimmt und ob es möglicherweise ein Co-Badge als Ergänzung zu bestehenden Karten geben wird, ist derzeit nicht klar.

Bekannt ist jedoch, dass seitens der Payment-Dienstleister ein transaktionsbasiertes Entgelt sowie eine Gebühr für mögliche Transaktionsrisiken erhoben werden darf. Dennoch ist der Wunsch nach einer Beteiligung der Banken an diesen transaktionsbasierten Entgelten absehbar. In diesem Kontext ist erwähnenswert, dass wero (European Payment Initiative) als privatwirtschaftliche Wallet-Lösung im Jahr 2024 an den Start gehen soll und erste Überlegungen bezüglich der Einbettung des digitalen Euros in das wero-Ökosystem öffentlich diskutiert werden. Eine solche Partnerschaft ist besonders aus der Perspektive von wero strategisch interessant, da die Verbreitung der wero-Wallet innerhalb des Europäisches Währungsraumes durch die Integration des digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel gesteigert werden könnte.

Wie teilnehmende Banken die entstehenden Kosten für die Einführung und den Betrieb des digitalen Euros refinanzieren könne, ist derzeit nicht bekannt. Da die laut der EZB als Basic Services eingestuften Dienstleistungen, welche unter anderem den Zahlungsverkehr, das Kunden-Onboarding und den Betrieb der Wallet beinhalten, gratis zu erbringen sind, kann die Refinanzierung der entstehenden Kosten lediglich über eine Beteiligung am Händlerentgelt stattfinden.

Nicht nur für Banken bleiben Fragen offen, sondern ebenfalls für Dienstleister, welche die Akzeptanzseite des digitalen Euros abbilden sollen. Netzbetreiber, Payment Service Provider und Acquirer müssen sich wie auch die Banken an die Autorisierungsplattform der EZB anbinden und die Akzeptanz an (virtuellen) Terminals testen und abnehmen lassen, bevor diese auf den Bestand von über eine Millionen physischer Geräte ausgerollt werden kann. Im Gegensatz zu den Banken dürfen Payment-Dienstleister jedoch ein marktübliches, transaktionsbasiertes Entgelt einfordern. Da das Acquiring-Processing im klassischen Sinne wegfällt, können die getätigten Investitionen sicherlich mit der ein oder anderen geschickt eingesetzten Servicegebühr kompensiert werden. Dennoch ist fraglich, wie Dienstleister aus der klassischen Acquiring Welt auf die Herausforderungen des digitalen Euro, wie beispielsweise der Instant Verarbeitung von Transaktionen sowie einer Account-to-Account Infrastruktur, reagieren können. Darüber hinaus bleibt offen, ob Netzbetreiber und Acquirer ihr originäres Geschäftsmodell auf den digitalen Euro anwenden können, wenn die Transaktionsverarbeitung und die Händlerauszahlung im Verantwortungsbereich der EZB liegen und der Zahlungsdienstleister die Aufgaben des Infrastrukturanbieters und Customer- Service-Center für den digitalen Euro übernimmt. Besonders die Betreuung von Kunden und Händler während des laufenden Betriebes sowie bei einer Störung oder Fehlfunktion ist erfolgskritisch und die entsprechenden Verantwortlichkeiten müssen vor Marktstart abschließend geklärt sein.

Möglicherweise wäre aus rein technischer Sicht die Einführung von wero mit dem digitalen Euro als Saldo auf der Wallet tatsächlich die charmanteste Lösung. PayPal fährt schließlich auch sehr gut mit dem Ansatz einer Staged-Wallet und ein wenig Inspiration schadet nicht.

Schlussendlich wird sich ebenfalls der Handel mit der gesetzlich verpflichtenden Annahme des europäischen Zahlungsmittels auseinandersetzen müssen. Auch wenn ein neues Zahlungsmittel aus Perspektive des Handels vorerst wie eine unnötige Fragmentierung des europäischen Payment-Marktes aussieht, können sich auch Vorteile ergeben. Beispielsweise könnten sich die Kosten für innereuropäische Transaktionen reduzieren, indem nicht die etablierten Zahlsysteme Verwendung finden, sondern der digitale Euro. Darüber hinaus würden die Kosten für das Bargeldhandling reduziert werden. Kunden, die weiterhin mit Bargeld bezahlen wollen, können dies ohne weiteres als Zahlmethode nutzen. Auch könnten Einzelhandelsunternehmen ihre Kundenbindung weiterhin durch die Auszahlung von Bargeld am Point of Sale stärken. Dennoch ist zu beachten, dass laut aktueller Planung der EZB vorgesehen ist, dass der Saldo auf jeder Händler-Wallet stets auf 0,00 € zu setzen ist, um den Anforderungen an Geldwäscheregularien zu genügen und um das maximale Haltelimit nicht zu überschreiten. Dies kann zu einem Anstieg der Buchungsposten auf dem jeweiligen Konto des Händlers führen und ohne ein entsprechendes Umsatzpooling-Angebot der Payment-Dienstleister kostspielig werden. Bei genauerer Betrachtung der Mitglieder innerhalb der Rulebook Development Group finden sich jedoch genug Vertreter der europäischen Zahlungsverkehrsdienstleister, wodurch diese Punkte sicherlich adressiert und die entsprechenden Interessen vertreten werden. Da Privatpersonen lediglich eine digitaler Euro-Wallet besitzen dürfen, kann die Prüfung des maximalen Haltelimits einfacher geprüft und das digitaler Euro-Regelwerkbefolgt werden.

 

Bis wann sollten die relevanten Fragen geklärt sein?

Nach Beendigung der Untersuchungsphase zur Einführung des digitalen Euros im Oktober 2023, welche die Ausarbeitung der Funktionen, die technischen Anforderungen an die digitale Zentralbankwährung sowie die Rechte und Pflichten der Teilnehmer beinhaltete, folgt nun die Vorbereitungsphase. In dieser Phase werden Mindestanforderungen an die Benutzerfreundlichkeit, relevante Marken- und Kommunikationsstandards, Prozess und Ablauf einer Zertifizierung inklusive der dafür notwendigen Test- und Zulassungsverfahren, interne Vorschriften und Risikomanagement in den aktuellen Entwurf des Regelwerkes aufgenommen. Mit dem Abschluss dieser Phase steht einer Pilotierung des digitalen Euros -unter der Prämisse, dass die EU-Kommission sich für einen digitalen Euro ausspricht, nichts mehr im Weg.

 

Stellt der digitale Euro für Verbraucher eine echte Alternative zu bestehenden Zahlmethoden dar?

Unabhängig von der Frage, ob die digitale Zentralbankwährung eingeführt wird, steht die Frage, wie Verbraucher auf diese reagieren. Besonders der Mehrwert des digitalen Euros ist für viele Verbraucher nicht greifbar, da Bargeld sowie Debit- und Kreditkarten für den Alltag als ausreichend wahrgenommen werden.  Der Unterschied zwischen E-Geld und einem digitalen Euro ist vielen Menschen nicht bekannt und bietet bei näherer Betrachtung der Anwendung im Alltag kein echtes Unterscheidungsmerkmal. Auch das Argument der sicheren Einlagen in Zentralbankgeld schießt an der Lebensrealität vieler Menschen vorbei, da diese eine Einlagensicherung bis zu einer Summe von 100.000 € bei ihrer Bank besitzen und die Einlagen dort verzinst werden. Ergänzend hierzu haben sich Konsumenten auf die Vorteile bekannter Bezahlmethoden sowie deren Nutzung seit Jahren eingestellt. Kreditkarten werden häufig verwendet, um Liquiditätsengpässe zu umgehen, unrechtmäßig autorisierte Transaktionen werden mithilfe eines Chargebacks zurückgefordert und Value Added Services schaffen Vorteile in Form von Versicherungen, Cashback-Lösungen, Loyalty-Programmen oder Rabattaktionen. Bargeld ist anonym und wird innerhalb der Währungsunion, in der ein digitaler Euro eingesetzt werden würde, ohne Ausnahmen akzeptiert. Welches real existierende Problem der digitale Euro löst und ob der Verbraucher neben Lösungen wie Apple Pay, PayPal, Klarna und Co. noch eine weitere Wallet verwenden muss oder ob EPI die erfolgsbringende Staged-Wallet wird, ist aktuell noch unklar.

Aus heutiger Sicht ist eine digitale Währung der Prototyp für einen Versuch, aus dem sich sehr interessante Aspekte für ein digitaleres Europa ergeben können. Ob der digitale Euro allerdings die Nutzung erfahren wird, die sich die EZB derzeit erhofft, welche Anwendungsfälle dominieren, welche Zahlverfahren darunter leiden oder gar hinzugewinnen, ist unklar und wird sich erst nach dem Marktstart abschließend bewerten lassen.