Am 11.09.2026 verbreitete sich eine dpa Meldung wie ein Lauffeuer. „Kartenzahlung: Geschäfte und Gastronomie sollen künftig Kartenzahlung anbieten müssen“. Viel mehr Informationen gibt es zunächst nicht, möglicherweise ist dieser Beitrag bei seinem Erscheinen bereits durch die Veröffentlichung eines Referentenentwurfes überholt –Gesprächsbedarf gibt es aber vermutlich auch danach. Doch beginnen wir vorne.

Was im Koalitionsvertrag steht

Die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD des 21. Bundestages haben sich im Koalitionsvertrag vom 05.05.2025 auf Folgendes verständigt: „Wir setzen uns für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein und wollen, dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen.“ und im Satz davor: „Wir stellen sicher, dass jeder weiterhin selbst entscheiden kann, wie er bei Geschäften des Alltags bezahlt.“.

Dies dürfte auch die Basis für den Referentenentwurf sein und bedeutet, dass die Menschen, die lieber mit Bargeld bezahlen wollen, das auch weiter tun können und zwar auch bei den Geschäften, die Bargeld bereits abgeschafft haben. Damit kann dann der heimliche Besuch in der Eisdiele weiter unentdeckt bleiben.

Was heißt „schrittweise“?

Der spannendere Teil steht im zweiten Teilsatz – „eine digitale Zahlungsoption“ und „schrittweise“. Schrittweise kann vieles bedeuten, z.B. eine Staffelung nach Umsatz oder Betriebsgröße, die Anwendung auf bestimmte Branchen und eine spätere Ausweitung, eine Verpflichtung zunächst aber ohne Sanktion, eine Art Bestandsschutz oder eben auch, dass es kein „schrittweise“ geben wird.

Was heißt „europäisch“?

Stellt sich die Frage, was „eine digitale Zahlungsoption“ bedeuten könnte und ob es bei dem bleibt, was im Koalitionsvertrag geschrieben wurde. Dem Eckpunktepapier, über das dpa und ZDF berichteten, ist zu entnehmen, dass die digitale Zahlungsoption eine Europäische sein soll und der verpflichtete Betrieb eine Wahlfreiheit bekommt. Umsatzgrenzen soll es nicht geben.

Der digitale Euro kann nicht gemeint sein, denn dieser geht frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2027 in einem Pilotbetrieb, die Annahme wird später (2029) voraussichtlich sowieso verpflichtend sein. Was bedeutet dann Europäisch? Einen bekannten Wallet Anbieter mit Sitz in Luxemburg, internationale Kartenbrands, weil die die kartenausgebende Bank in Europa lizenziert ist oder nur bekannte nationale Verfahren sowie neue Europäische A2A-basierte Methoden?

Die häufig verwendete Überschrift „jedes Geschäft muss bald auch Kartenzahlung anbieten“ ist insofern irreführend, erlaubt aber die Erkenntnis das man gerne voneinander Schlagzeilen abschreibt oder abschreiben lässt.

Wozu das Ganze?

Doch wozu bedarf es überhaupt eines solchen Gesetzesvorhabens? Das Bekenntnis zu Bargeld ist das eine, aber warum die „digitale Zahlungsoption“? Vielleicht, weil ein Politiker von den vielen LinkedIn „Cash only“ oder „Kartenzahlung erst ab 10 Euro“ Posts genervt war? Oder weil es mal an der Zeit für ein „ein großes Konjunkturprogramm für Zahlungsdienstleister“, als Ausgleich zu den immer neuen gesetzlichen Anforderungen für regulierte Firmen, geben sollte? Ein naheliegender Grund könnte der Kampf gegen Steuerhinterziehung sein. Aber hilft das wirklich? Schauen wir uns das einmal genauer an.

Die Perspektiven der Beteiligten

Die bezahlende Person möchte nach eigenen Präferenzen bezahlen. Mit dem Lieblingswallet, der Lieblingskarte oder anderen Verfahren, neben Bargeld natürlich. Die Beweggründe sind vielfältig. Punkte möchte man sammeln, vielleicht später bezahlen aber in jedem Fall einfach, sicher, schnell und kostenfrei. Eine Verpflichtung digitale Zahlungen anbieten zu müssen, wäre also ein reiner Vorteil.

Betriebe wollen es günstig und sicher, ebenso sollte die Buchhaltung nicht komplizierter werden. Kosten sind Teil einer Gesamtkalkulation und werden indirekt vom Endkunden bezahlt. Mit SoftPOS und Pay as you go-Angeboten gibt es einen günstigen Einstieg. Und wieso es die eine Textilreinigung schafft eine passende Kalkulation zu machen, die andere aber nicht, hat wohl weniger mit dem digitalen Bezahlen zu tun. Es bleibt allerdings die Frage, ob man es sich leisten kann, nur eine Zahlart anzubieten und Kunden, die diese nicht nutzen wollen oder können mit der Annahme von Bargeld zu vertrösten.

Zahlungsanbieter dürften ebenfalls kaum etwas dagegen haben, wobei ein gewisser Umsatz schon sein sollte, sonst rechnen sich die Akquise-, Boarding- und KYC-Kosten nicht.

Ergänzende Perspektiven lassen sich im Lobbyregister des Deutschen Bundestages finden – dort gibt es schon rege Aktivitäten.

Ohne Kasse keine Kontrolle

Neben dem Versuch Bürger und Wähler ein Stück weit glücklicher zu machen, könnte es also in der Tat der Kampf gegen Steuerhinterziehung sein. Dann aber müssen Betriebe auch geprüft werden und es bedarf Sanktionen für den Fall von Verstößen. Und Bargeld ist dadurch auch nicht verschwunden. Hier kommt die Kasse ins Spiel oder etwas sperriger der Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts“. Neben der kaum nachvollziehbaren Halbherzigkeit bei diesem Unterfangen (umfangreiche Ausnahmen und vor allem die sehr späte Einführung), ist nicht erkennbar wieso eine Annahmepflicht einer digitalen Zahlungsoption helfen sollte.

Ein Blick ins Ausland

Ein Blick ins Ausland z.B. Italien, Ungarn, Belgien, Polen, Rumänien, Griechenland und Slowakei könnte helfen das Gesetz zur Annahmepflicht zu designen. In Italien gibt es entsprechende Verpflichtungen seit 2014, allerdings erst seit 2022 mit Sanktionen. Der Weg dahin war gelinde gesagt holprig. Das Leitmotiv in allen Ländern: Steuern.

Enttäuschend ist der Effekt auf die Steuereinnahmen. Erst die Kassenpflicht und andere Maßnahmen sorgten für einige Milliarden mehr in den Staatskassen. In Griechenland und Italien müssen die Zahlungsdienstleister Daten der angebundenen Händler zentral an eine Behörde melden. Im Zuge der Einführung der Kassenpflicht wurden diese Informationen miteinander verbunden. Die Wirksamkeit von Gesetzen hängt eben auch an deren Kontrolle.

Bleibt der glückliche Bürger?

Weder die Eisdiele noch die Textilreinigung und schon gar nicht die Gastronomie, die ja bekanntermaßen die Mehrwertsteuersenkung vollständig an die Kunden weitergegeben hat, müssen sich also allein wegen der Annahmepflicht einer digitalen Bezahlart Sorgen machen.

Bleibt bei den Erwägungsgründen also nur der glückliche Bürger. Da Deutschland im World Happiness Report 2026 lediglich auf dem 17. Platz hinter dem Kosovo liegt, ist das vielleicht auch Motivation genug.

In Verbindung mit einem Kassen- und Meldepaket sähe das dann schon anders aus.